![]() | ![]() | ![]() |
---|
ZULASSUNGSKRITERIEN S-PEDELECS
​
1. TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR E-BIKES
Alle teilnehmenden E-Bikes müssen
-
einen Elektromotor haben
-
falls vorgeschrieben ein Nummernschild und eine
Strassenzulassung haben -
das eigene Gepäck und die Ersatz-Akkus selber
transportieren oder den WAVE-Support-Fahrzeugen mitgeben -
die Akkus selber im Hotel jeweils über Nacht laden
-
mindestens 60 km Reichweite haben
-
pro Tag mindestens 210 km weit fahren können
-
Platz auf beiden Seiten frei lassen für die WAVE-Startnummer (Grösse wir individuell festgelegt)
2. TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR S-PEDELEC TEAMS
Jedes Team muss
-
sich an die Verhaltensregeln/WAVE-Charta halten
-
aus 1 oder 2 Personen bestehen
-
einen Teamchef als Fahrer haben, der nicht ausgetauscht wird und Englisch versteht (Beifahrer können beliebig getauscht werden. Wenn auch der Teamchef ausgewechselt werden muss, gibt's Strafpunkte)
-
Während der eine Fahrer auf dem S-Pedelec fährt, kann der andere im Begleitbus oder bei anderen WAVE-Teams mitfahren
-
ein Navi dabei haben, das den Weg zu den vorgegebenen Adressen zeigt (auch Smartphone möglich)
-
Ein Tablet oder ein Smart-Phone dabei haben, um online dem elektronischen Road Book folgen zu können
-
sich ans Road Book halten und die darin vorgegebenen Fahrzeiten zwischen den Event-Orten einhalten. In der Streckenwahl zwischen den Orten sind die Teams frei.
3. VERANSTALTER
Der Veranstalter organisiert
-
die Übernachtungen für die Teilnehmer
-
die Verpflegung für die Teilnehmer
-
den Strom
-
die Belgleit-Crew und -Fahrzeug für Transport von Batterien und Gepäck
-
die Etappenorte und das Programm
-
die Auswahl der Teams. Ziel ist es, dass 10 - 20 S-Pedelecs an den Start gehen.
​
​
4. ANMELDUNG
​
Für weitere Infos une eine provisorische Anmeldung bitte eine Email schreiben mit folgenden Angaben:
Name, Telefonnummer, Fahrzeug, Land, Privat- oder Unternehmensteam
Nach Eingang der Email folgen eine Empfangsbestätigung und weitere Infos zur Teilnahme. Das Team wird auf die provsorische Teilnehmerliste gesetzt und wird über den Newsletter auf dem Laufenden gehalten. Im Januar folgt die Vereinbarung zur Unterzeichnung, und der Anmeldeschluss ist der 20. März 2018 für die Schweiz und der 30. Juni 2018 für Österreich. (Nachmeldungen sind auch nach dieser Frist eventuell noch möglich).
Für Fragen, Anmeldung und Kontakt
​
​